Gastank-Prüfung

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Unser Service

Der einwandfreie Betrieb Ihrer Flüssiggas-Anlage setzt professionellen, sachkundigen Service voraus und richtet sich nach einem verbindlichen Regelwerk. Regelmäßig durchgeführte Prüfungen garantieren Ihnen die bestmögliche Sicherheit Ihres Tanks. Damit Sie vollkommen sicher und entspannt die Vorteile Ihrer Flüssiggas-Heizung genießen können, unterstützen Sie unsere Experten mit umfangreicher Praxiserfahrung seit 1999. Lassen Sie sich noch heute ein unverbindliches Angebot machen!

Ihr Vorteil

Ihr Vorteil gegenüber einem Wartungsvertrag anderer Flüssiggasunternehmen besteht darin, dass Sie die Kosten der Prüfungen erst zum Zeitpunkt der Fälligkeit bezahlen müssen und nicht schon in monatlich bzw. jährlich im voraus. Außerdem gehen Sie bei uns keinerlei vertragliche Verpflichtung ein. Sollten Sie die im Folgenden genannte Prüfungen woanders günstiger erhalten, haben Sie die freie Wahl.


Jetzt bestellen

Sind Sie bereits unser Kunde, müssen Sie sich keine Gedanken machen: Wir informieren Sie automatisch und rechtzeitig, wenn in Kürze eine Prüfung Ihres Gastanks ansteht. Sollten Sie noch kein Kunde sein und bereits wissen, welche Prüfung Sie benötigen, dann bestellen Sie hier mit wenigen Klicks direkt und zu transparenten Kosten:

 

Gastank-Armatur

Übersicht der Prüfungen und gesetzlichen Vorgaben

Gastanks unterliegen keinem Verschleiß und sind daher zeitlich praktisch unbegrenzt nutzbar. Der Gesetzgeber schreibt allerdings regelmäßige Prüfungen vor. Die wichtigsten Prüfungen sind:

Vor Inbetriebnahme der neuen Flüssiggas-Heizung:

  • die Prüfung vor Inbetriebnahme, und

  • die Sicherheitsabnahme der neu erstellten Rohrleitung

Im laufenden Betrieb:

  • Die innere Behälterprüfung (alle 10 Jahre)

  • Die äußere Behälterprüfung (alle 2 Jahre)

Hinweise: Bei der 10 jährigen inneren Prüfung wird die äußere Prüfung direkt mit durchgeführt.

doktorfuchs-fluessiggas

Die Prüfung vor Inbetriebnahme

Die Prüfung vor Inbetriebnahme (PVI) ist dazu da, zu belegen, dass die gesamte Flüssiggasanlage für den vorgesehenen Betrieb mit Gastank und Rohrleitung in Bezug auf Montage, Installation und Aufstellbedingungen ordnungsgemäß ist.

Diese Prüfung kann je nach Anlagenteil nur von einer befähigten Person oder einem TRF-Sachkundigen bzw. einem Fachbetrieb vorgenommen werden. Die befähigte Person kann nur dann die Prüfung vor Inbetriebnahme durchführen, wenn der Gastank in Serie hergestellt und eine Baumusterprüfung dieser Serie durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) vorliegt. Ist dies nicht der Fall, muss die PVI von einer ZÜS durchgeführt werden.

Bei der PVI muss der Prüfer alle Voraussetzungen gemäß Abschnitt 5 der TRF sowie die Zugänglichkeit zu den sicherheitstechnischen Ausrüstungsteilen prüfen.

Unterirdischer Gastank - Prüfung am Dom

Die äußere Prüfung

Alle 2 Jahre muss der Flüssiggastank von einer befähigten Person äußerlich geprüft werden. Bei dieser äußeren Prüfung sind die folgenden Arbeiten enthalten:

  • An- und Abfahrt einer zur Prüfung befähigten Person

  • Sichtprüfung von Flüssiggastank und den Armaturen

  • Prüfung der Umgebung um den Gastank (z.B. auf Brandlasten in den Sicherheitsbereichen und Ex-Zonen)

  • Prüfung der Lackierung auf starke Verschmutzung oder Beschädigung (nur bei oberirdischem Gastank).

  • Prüfung der Gastank-Armaturen auf Dichtheit mit Lecksuchspray

  • Erteilung einer Prüfbescheinigung und Prüfplakette (bei bestandener Prüfung)

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Die innere Prüfung (alle 10 Jahre)

Für die “innere Prüfung” arbeiten wir vertrauensvoll mit erfahrenen Sachverständigen einer zugelassenen Prüforganisation zusammen, zum Beispiel mit dem TüV. Bei der inneren Prüfung muss heutzutage niemand mehr einen Flüssiggastank öffnen. Es findet stattdessen eine sogenannte Ersatzprüfung statt. Bei einem oberirdischen Flüssiggastank werden die sicherheitstechnischen Einrichtungen geprüft.

Auch bei einem unterirdischen Gastank klettert niemand in den Erdtank. Es wird mit Strom oder Schall gemessen, ob der Flüssiggastank noch intakt und sicher ist. Zudem wird auch das Sicherheitsventil geprüft.

Epoxidharzbeschichtete unterirdische Flüssiggastanks prüft man in der Regel mit dem Einspeisemessverfahren (Strom). Hierbei wird die Behälterisolierung durch die Stromleitfähigkeit auf ihre Wirksamkeit überprüft. Bei dieser Prüfung fallen vergleichsweise geringe Kosten an. Bei Behältern, die mehr als 5 mal pro Jahr befüllt werden, bei installierten Auftriebssicherungen oder im Falle von Verkehrslasten bzw. Schwingungen in der Nachbarschaft kann die günstige Variante der Einspeiseprüfung jedoch leider nicht durchgeführt werden.

Ein bitumenisolierter unterirdischer Flüssiggastank muss mit der Schallemissionsprüfung geprüft werden. Hier wird Druck auf den Behälter gegeben und die akustischen Wellen, die das Material dabei abgibt, untersucht. Die Kosten für diese Prüfung liegen in der Regel erheblich über den Preisen für eine innere Prüfung nach 10 Jahren mit Einspeisemessung (Strom).

Eine äußere Prüfung ist beim Angebot einer inneren Prüfung automatisch enthalten.

Innere Prüfung, darauf müssen Sie achten

  • Der Flüssiggastank muss nicht leer sein und der Betrieb der angeschlossenen Heizung wird, wenn überhaupt, nur kurz unterbrochen.

  • Das Sicherheitsventil kann bei Frost nicht geprüft werden, eine Prüfung im Januar ist also eher schlecht.

  • Halten Sie die Gastank-Papier und die Prüfdokumente von der Prüfung vor Inbetriebnahme bis zur letzten Prüfung bereit

  • Die innere Prüfung ist eine Stichtagsprüfung, das bedeutet sie muss innerhalb eines Zeitfensters von wenigen Wochen vor oder nach dem Datum der Prüfung vor 10 Jahren pünktlich erfolgen.

  • Achten Sie darauf das der Domschacht Ihres Gastanks frei von Erde und Wasser ist.

  • Bei der Schallemmisionsprüfung (SEP) müssen mindestens 35 % Flüssiggas im Flüssiggastank enthalten sein.

  • Wenn der Gastank die Prüfung nicht besteht, lassen Sie erst die Tragösen nachisolieren. Häufig hat der Kranwagenfahrer diese nicht oder nicht ausreichend nachisoliert. Oft reicht das schon und der Gastank besteht die Prüfung ohne Beanstandung.

rohrleitungspruefung

Die Rohrleitungsprüfung / Druckprüfung

Die Rohrleitungsprüfung oder auch Druckprüfung muss bei Privatkunden ebenfalls alle 10 Jahre durchgeführt werden (für Gewerbekunden gelten andere Zeiträume). Dabei ist zu beachten, dass sowohl die Verbrauchsleitung als auch die Versorgungsleitung geprüft wird. Dabei wird ein bestimmter Druck auf die Leitung gegeben. Je nach Bauart wartet man dann zwischen 10 und 30 Minuten. In dieser Zeit darf der Druck nicht absinken. Der Prüfer dokumentiert im Anschluss das Ergebnis der Prüfung.